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Aufgaben und Ziele der Gewerkschaften
Gewerkschaften setzen sich beispielsweise für Lohnerhöhungen, mehr Mitbestimmung der Arbeitnehmer, Verkürzung der Arbeitszeiten oder bessere Bedingungen am Arbeitsplatz ein. Verhandlungen werden mit den Arbeitgeberverbänden geführt, wobei unter Umständen auch Streiks organisiert werden.
Erklärung der Aufgaben
Bei den Tarifverträgen gibt es mehrere Arten und auch die Verhandlungspartner sind unterschiedlich. So sind die Vertragspartner bei Firmen-, Haus- und Unternehmenstarifverträgen Arbeitgeber von einem Betrieb. Geht es um Verbandstarifverträge, ist der Verhandlungspartner ein Arbeitgeberverband. Das bedeutet, dass dieser Vertrag für eine komplette Branche oder eine Region gilt. Allgemeine Arbeitsbedingungen werden durch Manteltarifverträge geregelt. Bei den Arbeitsbedingungen geht es zum Beispiel um mögliche Gesundheitsrisiken oder Arbeitszeiten. Es wird darauf geachtet, dass Pausen eingehalten werden können und ebenso das Verhältnis zwischen Chefs und Mitarbeiter verbessert werden kann. Das Klima am Arbeitsplatz soll möglichst gut sein, sodass sich Arbeitnehmer motiviert fühlen und ihre Leistung anerkannt wird. Der Spartentarifvertrag richtet sich an bestimmte Sektionen und ist zum größten Teil an den öffentlichen Dienst angelehnt. Lohn- und Gehaltstarife regeln die Bezahlung sowie die Einstufungen. Des Weiteren gibt es noch spezielle Verträge und Ergänzungen, die sich um die Bereiche der Aus- und Weiterbildung kümmern und die Altersteilzeit regeln.
Streik
Ein Tarifvertrag wird immer schriftlich abgeschlossen und hat nur dann Gültigkeit, wenn der Betrieb in die regionale oder fachliche Kategorie fällt.
Das Streikrecht wird durch den Artikel 9 im Grundgesetz geregelt. Streik bedeutet demnach eine gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer. Mit dieser Arbeitsverweigerung sollen Forderungen durchgesetzt werden. Ein Streik wird durch eine Gewerkschaft ausgerufen und dies geschieht meistens, wenn die Gültigkeit eines Tarifvertrages abgelaufen ist oder wenn Verhandlungen gescheitert sind. Vor einem Streik wird jedoch abgestimmt und nur, wenn mindestens dreiviertel der Mitglieder für eine Arbeitsniederlegung sind, wird der Streik durchgeführt. Dabei handelt es sich immer um einen fairen Arbeitskampf. Fairness bedeutet in dem Fall, dass nicht bis zur Insolvenz gestreikt wird und die Ökologie beachtet wird. Auch wird es jedem Gewerkschaftsmitglied selbst überlassen, ob er sich an einem Streik beteiligt oder nicht.
Die Gewerkschaft berät und unterstützt auch bei arbeitsrechtlichen Fragen. Durch das Arbeitsrecht ist das Arbeitsleben geregelt. Es soll ein Gleichgewicht der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer herstellen. Das Arbeitsrecht regelt folglich das gesamte Arbeitsleben, das mit der Stellenausschreibung beginnt und mit der Kündigung endet. Es regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und -nehmer.
Ziele der Gewerkschaften
Der Druck der Gewerkschaften nahm seit den neunziger Jahren zu. Die Mitgliederzahl reduzierte sich nicht zuletzt wegen der Wirtschaftskrise und der hohen Zahl der Arbeitslosigkeit. Aufgrund der Abwanderung von Arbeitsplätzen in andere Länder ist ein Gewerkschaftsziel die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Trotz Krise und Globalisierung halten die Gewerkschaften an Tarifforderungen fest, sodass die Tarifverhandlungen mit erfolgreichem Ausgang auch heute noch ein wichtiges Ziel der Arbeitervereinigung ist. Die Gewerkschaften möchten neue Nachfragen schaffen, die Wirtschaftslage des Binnenmarktes ankurbeln soll. Dabei kommt es allerdings zur doppelten Nachfrage, da auch die Unternehmer für eine Ankurbelung der Konjunktur sind. Dafür müssen sie Investitionen tätigen, die von den Gewerkschaften nicht berücksichtigt werden. Zudem stehen die Gewerkschaften durch den gesellschaftlichen Entwicklungstrend Richtung Individualisierung unter Druck.
Foto: Oli_ok – Fotolia