Aufgaben und Ziele eines Betriebsrates

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Betriebsräte sind Vertretungen der Arbeitnehmer in Unternehmen, Konzernen und Betrieben. In Deutschland sind die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz gilt für privatrechtliche Betriebe.

Geschichte

Die Vorläufer der Betriebsräte waren die Arbeiterausschüsse, wobei es die ersten Ausschüsse schon um 1900 gab. Im Ersten Weltkrieg wurde dann ein Hilfsdienstgesetz verabschiedet, dass Arbeiterausschüsse in allen Betrieben mit mehr als fünfzig Mitarbeitern vorsah, die der Kriegswirtschaft dienten. Die Rechte dieser Ausschüsse beliefen sich auf Beratung und Anhörung. Wurde jedoch ein Vorschlag nicht beachtet, so konnte ein neutraler Vorsitzender eines Schlichtungsausschusses hinzugezogen werden. Der Unternehmer hatte sich dann dem Spruch dieses Schlichters zu unterwerfen. Die Rätebewegung während der Revolution von 1920 standardisierte ein Rätesystem in drei Stufen, das in der Weimarer Verfassung festgelegt wurde. Dieses Rätesystem sah drei Räte vor: den Betriebsarbeiterrat, den Bezirksarbeiterrat der in Wirtschaftsbereiche gegliedert war und der Reichsarbeiterrat. Bedeutsam wurde allerdings erst das Betriebsrätegesetz von 1920, das für alle Betriebe, die mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigten, einen Betriebsrat vorschrieb. 1934 wurden dann durch die Nationalsozialisten alle betriebsrätlichen Tätigkeiten verboten und die Vertrauensräte lösten die Betriebsräte ab. Erst 1946 wurden Betriebsräte wieder erlaubt. 1952 wurde das erste Betriebsverfassungsgesetz erlassen, das an die Grundideen des Gesetzes von 1920 anknüpfte. Jedoch war die Gründung eines Betriebsrates keine Pflicht mehr, sondern basierte auf Freiwilligkeit. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde 1972 erneuert und 2001 reformiert.

Endscheidungen treffen

Betriebsräte sind an den Entscheidungen bei Einstellung, Entlassung oder Veränderungen der betrieblichen Organisation beteiligt. Dabei vertreten sie die Anliegen der Arbeitnehmer. Aber auch wenn es um Fragen wie beispielsweise der Parkplatzordnung oder die Einführung des Rauchverbotes geht, bestimmen Betriebsräte mit.
Ebenfalls achten die Räte auf eine Gleichberechtigung. Dabei geht es darum alle Beschäftigten gleich zu behandeln, egal ob sie Teilzeit, Vollzeit oder in befristetem Arbeitsverhältnis stehen. Gleiches Recht für alle bedeutet auch, keine Unterschiede bei der Behandlung der Arbeitnehmer zu machen, wenn es um Religion, Herkunft oder politische Einstellungen geht. Eine besondere Aufgabe eines Betriebsrates liegt in der Unterstützung benachteiligter Gruppen, wie zum Beispiel Behinderte, ältere Mitarbeiter oder Ausländer. Ein andauerndes Thema sind die Arbeitszeiten, die durch Tarifverträge festgelegt werden. Müssen Überstunden gemacht werden oder soll eine gleitende Arbeitszeit eingeführt werden, so entscheidet der Betriebsrat mit. Er muss nun mit dem Arbeitgeber Lösungen finden, die sowohl den Mitarbeitern wie auch dem Unternehmen entgegen kommen.

Mitspracherecht

Soziale Angelegenheiten wie der Sinn eines Betriebskindergartens oder die Bestimmungen in der Kantine gehören zwar nicht zu den eigentlichen Aufgaben eines Betriebsrates und dennoch entscheiden diese Kriterien über einen reibungslosen Arbeitsalltag. Aus diesem Grund steht auch hier der Betriebsrat zur Verfügung.
Geht es um Einstellungen von Mitarbeitern, entscheidet der Betriebsrat mit, hat jedoch nur ein eingeschränktes Mitspracherecht. Er kann beispielsweise verlangen, dass die Stellenausschreibung erst innerhalb des Betriebes veröffentlicht wird. Eine Kündigung ist rechtswidrig, wenn der Betriebsrat bei der Entscheidung übergangen wurde.
Um Betriebsräten eine freie Arbeit zu ermöglichen, gilt für sie eine gesonderte Absicherung. So kann dem Betriebsrat nicht gekündigt werden, solange er amtiert. Auch ein Jahr nach der Amtszeit steht er unter diesem Kündigungsschutz. Außerdem muss der Arbeitgeber das Mitglied eines Betriebsrates von der Arbeit freistellen, wenn Aufgaben für den Rat erforderlich sind. Hat ein Unternehmen mehr als zweihundert Mitarbeiter, so wird der Betriebsrat komplett von der Arbeit freigestellt.

Foto: Andrew Lever – Fotolia

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